|
![]() Professor Dr. Wilfried Fiedler |
Die Bewahrung und Erschließung des "kulturellen Erbes" der Völker ist heute eines der bedeutenden und umstrittenen Themen der internationalen Zusammenarbeit.
Als problematisch erweist sich dabei vor allem, ob und nach welchen Kriterien Kulturgüter (z. B. Kunstgegenstände, archäologische Funde, Archive) einem bestimmten Volk, Staat oder Territorium zugeordnet werden können, welche rechtlichen Auswirkungen eine solche Bindung hat und welche Zusammenhänge mit der Bewahrung des Weltkulturerbes bestehen. Dabei geht es auch um die Frage der Rückführung von Kulturgütern in ihre Herkunftsregionen.
Eine besondere Rolle spielt die Frage des Schutzes von Kulturgütern gegenüber den Gefahren, die von Umwelt, Handel und rechtswidriger Aneignung ausgehen. Die Arbeit Internationaler Organisationen, wie etwa der UNESCO, findet daher eine besondere Beachtung.
Im Rahmen der Forschungsstelle werden die rechtlichen Entwicklungen des geltenden Völkerrechts zu dieser Problematik untersucht, insbesondere die Rechte und Pflichten der Völker und Staaten, die Staatenpraxis und die Rechtsprechung in Rückführungsfragen, neben der Tätigkeit Internationaler Organisationen auf diesem Gebiet, u. a. das Recht der Staatennachfolge im Lichte der Arbeiten der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen (ILC). Besondere Berücksichtigung finden die Initiativen der Europäischen Union, des Europarates und anderer europäischer Institutionen.
Folgende Informationen können wir Ihnen bereits anbieten (im Aufbau begriffen):
- Literatur
- Entscheidungen
- Dokumente
Für Hinweise auf Neuerscheinungen und aktuelle Entscheidungen sind wir stets dankbar.
E-Mail: kulturgueter@rz.uni-sb.de
[ Hauptseite Lehrstuhl für Staatsrecht, Verwaltungsrecht und Völkerrecht]